Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen wollen, setzen Sie sich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung und fordern dort entsprechende Antragsunterlagen an. Sobald dieser Antrag der Kasse vorliegt, wird diese den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung beauftragen.
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld und helfen Ihnen bei der Vorbereitung für die Begutachtung durch den MDK.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff laut § 14 SGB XI:
"Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen."
Es gibt fünf Pflegegrade. Für die Berechnung der Pflegebedürftigkeit werden Punkte in sechs Lebensbereichen vergeben (insgesamt 64 Kriterien).
Diese Lebensbereiche umfassen: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Belastungen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheits- und therapie-bedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens. Die einzelnen Lebens-bereiche werden unterschiedlich bepunktet.
Die Gesamtzahl der vergebenen Punkte wird anschließend einem Pflegegrad zugeordnet.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 )
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 )
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 )
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 )
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 ).
Für eine erste Einschätzung können Sie selbst die Situation anhand eines Pflegegradrechners bestimmen. Hier geht es zum Pflegegradrechner.
Pflegegeld für Pflegende Angehörige und Pflegesachleistung bei Pflege durch einen ambul. Pflegedienst
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | |
1 | - | 125€ (als Entlastungsbeitrag) | |
2 | 316 € | 689 € | |
3 | 545 € | 1.298 € | |
4 | 725 € | 1.612 € | |
5 | 901 € | 1.995 € |
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung:
Die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege können miteinander kombiniert werden.
Die Pflegegrade 1-5 erhalten zusätzlich einen mtl. Entlastungsbetrag in Höhe von
125 €.
Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Ihr Pflegedienst für Karlsruhe.
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihren Besuch auf der Webseite unseres Pflegedienstes.
Als examinierter Altenpfleger kenne ich den Bedarf und die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen.Diese Aufgabe erfüllen mein Team und ich mit Herz und Sachverstand. Dafür stehe ich mit meinem Pflegeteam.
Ihr Simon Nürk
Exam. Altenpfleger /Geschäftsführer